Was ist eigentlich „erlaubt“ beim Telefonieren mit Handys? Wir kennen es alle: Manche Verhaltensweisen nerven – zumindest bei anderen. Ein bisschen Rücksicht, ein wenig Diskretion ist angebracht und sinnvoll.
Bei Meetings
Bei geschäftlichen Meetings sollte lediglich die Stummschaltung (und nur zur Not) der Vibrationsalarm eingeschaltet sein. Denn pausenloses Klingeln und Telefonieren stört die Konzentration.
Öffentliche Verkehrsmittel
Zu lautes Telefonieren in Bus und Bahn wird schnell als nervig empfunden. Denken Sie daran: Weder geschäftliche noch intime Details gehen andere Leute etwas an. Falls Sie das ein oder andere Gespräch führen müssen – sprechen Sie leise! Nebengeräusche werden gerade bei modernen Handys stark gefiltert. Also versteht der Gesprächspartner Sie trotz des hohen Lärmpegels relativ gut.
Restaurant
Wenn möglich, sollte das Handy hier ausgeschaltet bleiben, da lautes Klingeln oder gar Telefonate beim Essen – zu recht – als störend von den Mitmenschen empfunden werden. Zur Not kann man das Handy stumm schalten und noch vor dem Abheben den Raum verlassen, um draußen zu telefonieren.
Hier geht’s gar nicht
Es gibt auch Situationen, in denen ein Handy ein absolutes No-Go ist: In der Kirche, im Krankenhaus, im Theater oder Kino. Hier sollte das Mobiltelefon am besten ausgeschaltet sein oder als stummer Begleiter mit.
Fest steht: Jeder kann das Handy rücksichtsvoll und der jeweiligen Situation angemessen einsetzen. Entscheiden Sie sich lieber einmal mehr dafür, ein Gespräch zu verschieben.