AGB für Veranstaltungen mit Claudia Fischer

Telefontraining, Workshop, Coaching, Telefoncoaching, On-the-job-Training

Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. Reisespesen und Mehrwertsteuer. Die erforderliche Technik (Beamer, Flipchart etc.) wird, wie im Vorfeld abgesprochen, vom Veranstalter gestellt. Das Honorar für Telefontrainings, die keine Einzelcoachings sind, ist bei Erstbeauftragung zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig, Folgeaufträge sind binnen zwei Wochen nach Veranstaltungsende zur Zahlung fällig. Das Honorar für Einzelcoachings ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig.

Bei einer Stornierung des Vertrags sowie Terminänderungen seitens des Auftraggebers bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Honorars fällig. Bei einer späteren Stornierung bzw. Terminänderung oder einem berechtigten Rücktritt der Auftragnehmerin wegen schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber werden 100% des Honorars berechnet.

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher gesetzlicher Vorgaben – insbesondere der DSGVO – ist Claudia Fischer Telefontraining sehr wichtig. Die Datenschutzerklärung von Claudia Fischer kann in der Datenschutzerklärung eingesehen werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits gegenüber Claudia Fischer zur Einhaltung zwingender gesetzlicher Datenschutzbestimmungen. So ist es insbesondere Aufgabe des Auftraggebers erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen – bspw. seiner Mitarbeiter oder Dritten – einzuholen. Sollte der Auftraggeber die Einhaltung zwingender gesetzlicher Datenschutzbestimmungen verletzten und die Auftragnehmerin infolgedessen Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so stellt der Auftraggeber Claudia Fischer von derartigen Ansprüchen frei. Claudia Fischer ist berechtigt, sich die Einhaltung zwingender gesetzlicher Datenschutzbestimmungen vom Auftraggeber nachweisen zu lassen, bspw. durch Vorlage entsprechender Einwilligungserklärungen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten der Sitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist jedoch auch befugt, das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers anzurufen.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Claudia Fischer Telefontraining wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht eingehalten werden, werden Ersatztermine zur Verfügung gestellt.

Mitschnitte und Aufzeichnungen von Veranstaltungen auf Tonträger sind aus urheberrechtlichen Gründen – auch für den internen Einsatz – nicht erlaubt bzw. bedürfen einer detaillierten Abstimmung im Vorfeld.

Ich freue mich von Ihnen zu erfahren, mit welchem Thema ich Sie unterstützen kann. Nehmen Sie schriftlich Kontakt auf oder rufen Sie an unter +49 89 61500908.

Herzlichst

Ihre Claudia Fischer